1.2.2. Die Debian-Richtlinien für freie Software
Dieses Referenzdokument legt fest, welche Software „frei genug“ ist, dass sie in Debian aufgenommen werden kann. Steht die Lizenz eines Programms in Einklang mit diesen Prinzipien, kann es in den Hauptabschnitt((?)) übernommen werden. Andernfalls, und vorausgesetzt, dass seine freie Verbreitung erlaubt ist, ist es möglicherweise im unfreien Bereich zu finden. Der unfreie Bereich ist kein offizieller Teil von Debian, sondern ein Service, der den Anwendern zusätzlich angeboten wird.
Dieser Text ist nicht nur ein Auswahlkriterium für Debian, sondern ist zu einer Autorität in Sachen freier Software geworden und hat als Grundlage für die „Open Source“-Definition gedient. So ist er historisch gesehen eine der ersten Formalisierungen des Konzepts der „freien Software“.
Die GNU General Public License, die BSD-Lizenz und die Artistic License sind Beispiele traditioneller freier Lizenzen, die die in diesem Text aufgeführten neun Punkte beachten. Im Folgenden ist der Text wiedergegeben, wie er auf der Debian-Website veröffentlicht wurde.
http://www.debian.org/social_contract#guidelines